Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 20.10.2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, nur Unternehmer
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Software „Aufmetra“ als Software-as-a-Service (nachfolgend „Aufmetra“). Vertragspartner ist Aufmetra – Inhaber Sebastian Alexander Voß (Einzelunternehmen) (nachfolgend „Anbieter“).
- Aufmetra richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Der Anbieter kann Nachweise der Unternehmereigenschaft verlangen.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Bestandteil des Vertrags sind diese AGB, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Monatsabos bzw. der Beauftragung geltende Leistungsbeschreibung und Preisangabe und der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Bei Widersprüchen gehen in Fragen des Datenschutzes der AVV, im Übrigen diese AGB vor.
§ 2 Leistungsbeschreibung
- Aufmetra ist eine webbasierte Software zur Ermittlung von Mengen (Aufmaß) aus Bauplänen. Der Kunde legt Bauvorhaben und Aufträge an, lädt Pläne hoch (PDF als Vektor oder Scan, Bilddateien, DXF, DWG, IFC, SVG, HPGL/PLT, DWFx oder ZIP) und hinterlegt ein Leistungsverzeichnis (Import im Format GAEB DA XML oder eigene Erfassung).
- Aufmetra ermittelt die Mengen je Position nach VOB/B § 14 und den Abrechnungsregeln der gewählten ATV der VOB/C unter Anwendung eines vom Anbieter aus der VOB/C abgeleiteten Regelwerks; die Ergebnisse werden deterministisch nachgerechnet. Fehlen Angaben, stellt Aufmetra Rückfragen. Ergebnis ist ein Entwurf eines Aufmaßes mit Rechenansätzen, Regel- und Quellenangaben, den der Kunde im Plan-Editor prüft, korrigiert und abschließt, sowie die Exporte als PDF-Aufmaßblatt, Excel-Datei und GAEB DA XML X31.
- Ein Auftrag umfasst ein Bauvorhaben und ein Gewerk (ATV) mit beliebig vielen Plänen innerhalb der in der Anwendung angegebenen technischen Obergrenzen. Rückfragen, Korrekturen und Exporte innerhalb des Auftrags sind enthalten.
- Für die Mengenermittlung setzt Aufmetra KI-Modelle eines Drittanbieters ein (siehe Unterauftragsverarbeiter). Jede ermittelte Menge zeigt den Rechenansatz, den Regelverweis und die Quelle im Plan.
- Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung und keine Leistungen eines Sachverständigen. Die Auslegung der VOB im Einzelfall, insbesondere abweichende vertragliche Vereinbarungen, obliegt dem Kunden. Über die Verwendung des Aufmaßes, insbesondere gegenüber seinen Auftraggebern, entscheidet der Kunde.
- Aufmetra ist kein Archivsystem. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Pläne, Aufmaße und Abrechnungsunterlagen erfüllt der Kunde selbst.
- Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Produktseite in der bei Beauftragung geltenden Fassung. Der Anbieter darf Aufmetra weiterentwickeln und einzelne Funktionen ändern, soweit die vertraglich zugesagten wesentlichen Funktionen erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
§ 3 Grenzen der automatisierten Mengenermittlung, Prüfpflicht
- Die Mengenermittlung erfolgt automatisiert auf Grundlage der hochgeladenen Pläne, des Leistungsverzeichnisses und der Angaben des Kunden. Ihre Ergebnisse hängen insbesondere ab von der Lesbarkeit, Vollständigkeit und dem Maßstab der Pläne, von der Vollständigkeit des Leistungsverzeichnisses und von den Antworten des Kunden auf Rückfragen.
- Mengen werden aus Zeichnungen ermittelt. Ob die Ausführung den Zeichnungen entspricht, kann der Anbieter nicht beurteilen; dies bestätigt der Kunde vor dem Abschluss.
- KI-gestützte Ermittlung kann im Einzelfall Werte falsch oder unvollständig erfassen. Aufmetra zeigt deshalb an, worauf jede Menge beruht, und stellt bei fehlenden Angaben Rückfragen.
- Der Anbieter schuldet eine sorgfältige, dem beschriebenen Funktionsumfang entsprechende Auswertung. Er sichert nicht zu, dass jede Menge vollständig und zutreffend ermittelt wird, und übernimmt keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
- Der Kunde ist verpflichtet, jedes Ergebnis vor seiner Verwendung, insbesondere vor einer Abrechnung gegenüber Dritten, eigenverantwortlich und fachkundig zu prüfen. Er ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hochgeladenen Unterlagen und seiner Angaben (z. B. Raumhöhen, Maßstab) verantwortlich. Die Haftung des Anbieters nach § 16 bleibt unberührt.
§ 4 Registrierung, Firmenkonto, kostenloser Erstauftrag
- Der Kunde registriert sein Firmenkonto selbst über die Website. Dabei bestätigt er seine Unternehmereigenschaft (§ 1 Abs. 2) und akzeptiert diese AGB. Die Registrierung ist kostenlos und verpflichtet nicht zu einer Beauftragung. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
- Der Kunde bestätigt seine E-Mail-Adresse über einen Bestätigungslink und legt sein Passwort selbst fest; der Anbieter versendet keine Passwörter.
- Der erste Auftrag je Firmenkonto ist kostenlos, setzt kein Monatsabo voraus und umfasst den vollen Leistungsumfang. Der Anspruch besteht einmal je Unternehmen; Mehrfachregistrierungen zur wiederholten Inanspruchnahme sind unzulässig.
§ 5 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Leistungen und Preise auf der Website und in der Anwendung ist kein verbindliches Angebot.
- Mit der Registrierung kommt ein unentgeltlicher Vertrag über die Nutzung des Firmenkontos zu diesen AGB zustande.
- Mit der Beauftragung des kostenlosen Erstauftrags in der Anwendung gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Auswertung dieses Auftrags zu diesen AGB ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Auswertung beginnt.
- Weitere Aufträge setzen ein Monatsabo voraus. Mit dem Abschluss des Monatsabos in der Anwendung (Schaltfläche „Kostenpflichtig abonnieren“ und Eingabe der Zahlungsdaten auf der Bezahlseite von Stripe) gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrags zum angezeigten monatlichen Preis und zu diesen AGB ab. Der Abonnementvertrag kommt zustande, wenn der Zahlungseingang für den ersten Abrechnungsmonat bestätigt ist; der Anbieter zeigt dies in der Anwendung an.
- Während eines bestehenden Monatsabos kann der Kunde Aufträge ohne gesondertes Entgelt beauftragen; es gelten die in der Anwendung angegebenen technischen Obergrenzen je Auftrag (§ 2 Abs. 3). Der Vertrag über die Auswertung eines solchen Auftrags kommt mit seiner Beauftragung zustande.
- Der Vertragstext (Auftrag, diese AGB, AVV) wird vom Anbieter gespeichert; die jeweils geltende Fassung der AGB und des AVV ist jederzeit unter dieser Adresse abrufbar und kann ausgedruckt oder als PDF gespeichert werden. Vertragssprache ist Deutsch. Eingabefehler kann der Kunde vor der Beauftragung in der Anwendung korrigieren.
§ 6 Preise, Umsatzsteuer
- Für das Monatsabo gilt der beim Abschluss angezeigte monatliche Preis. Der aktuelle Preis ist auf der Produktseite angegeben. Im Monatsabo enthaltene Aufträge werden nicht gesondert berechnet.
- Alle Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.
- Für die Registrierung, die Nutzung des Firmenkontos ohne Monatsabo und den kostenlosen Erstauftrag (§ 4 Abs. 3) fallen keine Entgelte an.
§ 7 Zahlung
- Das Entgelt für das Monatsabo ist jeweils für einen Abrechnungsmonat im Voraus fällig, erstmals beim Abschluss des Abos und danach zu Beginn jedes weiteren Abrechnungsmonats. Ein Abrechnungsmonat beginnt mit dem Tag des Abschlusses bzw. dem entsprechenden Kalendertag der Folgemonate.
- Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Limited, Dublin, Irland) mit den dort angebotenen Zahlungsarten; ergänzend gelten die Bedingungen von Stripe. Der Kunde hinterlegt beim Abschluss ein Zahlungsmittel, über das die monatlichen Beträge wiederkehrend eingezogen werden. Das Zahlungsmittel kann er im Kundenbereich ändern.
- Schlägt der Einzug fehl, kann der Kunde bis zum Zahlungseingang keine neuen Aufträge beauftragen; bereits laufende Aufträge werden fortgeführt. Stripe versucht den Einzug erneut. Bleibt die Zahlung auch danach aus, kann der Anbieter das Monatsabo beenden.
- Rechnungen werden je Abrechnungsmonat elektronisch bereitgestellt, als PDF per E-Mail und im Kundenbereich.
§ 8 Laufzeit, Kündigung, Löschung des Firmenkontos
- Der Vertrag über die Nutzung des Firmenkontos läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann ihn jederzeit beenden, indem der Inhaber das Firmenkonto in der Anwendung löscht oder die Löschung in Textform verlangt. Der Anbieter kann ihn mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen, bei bestehendem Monatsabo frühestens zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats; bereits beauftragte Aufträge werden noch ausgeführt.
- Das Monatsabo hat eine Laufzeit von einem Abrechnungsmonat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Abrechnungsmonat, wenn es nicht gekündigt wird. Der Kunde kann es jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen, in der Anwendung unter „Abo und Rechnungen“ oder in Textform. Bis zum Ende des Abrechnungsmonats kann er weiter Aufträge beauftragen. Für den laufenden Abrechnungsmonat gezahlte Entgelte werden bei einer Kündigung nicht anteilig erstattet.
- Löscht der Kunde das Firmenkonto, endet ein bestehendes Monatsabo mit der Löschung.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Mit der Löschung des Firmenkontos werden die Kundendaten gelöscht. Gesetzlich aufzubewahrende Unterlagen (Rechnungen) werden bis zum Ablauf der Fristen gespeichert.
§ 9 Benutzerkonten und Zugangssicherheit
- Der Inhaber des Firmenkontos kann weitere Personen einladen, die Aufmetra für den Kunden nutzen (Nutzer), und ihnen die Rolle Inhaber oder Mitarbeiter geben. Jeder Nutzer erhält ein persönliches Konto; die gemeinsame Nutzung eines Kontos durch mehrere Personen ist nicht gestattet.
- Der Kunde sorgt dafür, dass seine Nutzer sichere Passwörter verwenden, Zugangsdaten geheim halten und den Anbieter unverzüglich informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen. Er ist für die Handlungen seiner Nutzer verantwortlich, soweit er sie zu vertreten hat. Der Anbieter empfiehlt die Zwei-Faktor-Anmeldung.
- Zur Bearbeitung von Anfragen und zur Behebung von Störungen darf der Anbieter auf Aufträge des Kunden zugreifen. Jeder Zugriff erfordert eine dokumentierte Begründung und wird protokolliert.
§ 10 Pflichten des Kunden, zulässige Nutzung
- Der Kunde lädt nur Unterlagen hoch, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist, und vermeidet nach Möglichkeit Unterlagen mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO).
- Unzulässig sind insbesondere: Versuche, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen oder auf Daten anderer Kunden zuzugreifen; das Hochladen von Schadsoftware oder rechtswidrigen Inhalten; eine Überlastung von Aufmetra durch automatisierte Massenabrufe außerhalb der vorgesehenen Funktionen; die Weitergabe von Zugängen an Dritte und die Nutzung von Aufmetra zum Aufbau eines Konkurrenzprodukts.
§ 11 Kundendaten und Rechte an der Software
- Die vom Kunden hochgeladenen Pläne und Leistungsverzeichnisse und die daraus gewonnenen Ergebnisse (Kundendaten) stehen im Verhältnis der Parteien dem Kunden zu. Der Anbieter verarbeitet sie nur zur Erbringung der vertraglichen Leistungen und nach dem AVV. Er verwendet sie nicht für eigene Zwecke, gibt sie nicht zu Werbezwecken weiter und lässt sie nicht zum Training von KI-Modellen verwenden.
- Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, Aufmetra für eigene geschäftliche Zwecke über das Internet zu nutzen. Die exportierten Aufmaße darf der Kunde ohne Einschränkung verwenden. Alle Rechte an der Software, dem Regelwerk, ihren Inhalten und der Marke verbleiben beim Anbieter. Eine Überlassung der Software zur Installation erfolgt nicht.
§ 12 Verfügbarkeit, Wartung, Störungen
- Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit von Aufmetra. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart ist. Ausgenommen sind Unterbrechungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, etwa Störungen des Internets außerhalb seines Einflussbereichs.
- Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit zu nutzungsarmen Zeiten durch und kündigt längere geplante Unterbrechungen vorher an.
- Ist ein eingesetzter Dienst (insbesondere der KI-Anbieter) vorübergehend nicht erreichbar, verzögert sich die Auswertung.
- Der Kunde meldet Störungen über das Kontaktformular oder per E-Mail so genau wie möglich.
§ 13 Datensicherung, Export, Vertragsende
- Der Anbieter sichert die Daten nach den in den technischen und organisatorischen Maßnahmen beschriebenen Verfahren. Die Datensicherung des Anbieters ersetzt nicht die Aufbewahrung der Originalunterlagen durch den Kunden (§ 2 Abs. 6).
- Der Kunde kann das Aufmaß jedes Auftrags jederzeit als PDF-Aufmaßblatt, Excel-Datei und GAEB DA XML X31 exportieren. Auf Anforderung stellt der Anbieter die vom Kunden hochgeladenen Originaldateien bereit.
- Löscht der Kunde das Firmenkonto, werden die Kundendaten unverzüglich gelöscht, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht; Kopien in Datensicherungen werden mit deren Ablauf gelöscht. Endet der Vertrag auf andere Weise, kann der Kunde seine Daten noch 30 Tage abrufen; danach löscht der Anbieter die Kundendaten innerhalb von weiteren 30 Tagen. Die Löschung bestätigt der Anbieter auf Anfrage. Zusätzliche Entgelte für Export oder Wechsel erhebt der Anbieter nicht.
§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, den der Kunde mit der Registrierung abschließt. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in der Liste der Unterauftragsverarbeiter genannt.
- Über die Verarbeitung personenbezogener Daten, für die der Anbieter selbst verantwortlich ist, informiert die Datenschutzerklärung.
§ 15 Mängel
- Der Anbieter beseitigt Mängel der Software in angemessener Frist, nachdem der Kunde sie unter möglichst genauer Beschreibung gemeldet hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
- Dass die automatisierte Ermittlung im Einzelfall eine Menge nicht oder nicht zutreffend erfasst, die der Kunde bei seiner Prüfung korrigiert, ist für sich genommen kein Mangel, solange Aufmetra im Übrigen wie beschrieben arbeitet (§ 3).
§ 16 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Aufbewahrung der Originalunterlagen durch den Kunden (§ 2 Abs. 6) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
§ 17 Sperrung
- Der Anbieter darf den Zugang ganz oder teilweise vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen § 10, einen Missbrauch der Zugangsdaten oder eine Gefahr für die Sicherheit von Aufmetra oder der Daten anderer Kunden bestehen. Die Sperre muss nach Art und Dauer angemessen sein.
- Der Anbieter informiert den Kunden vorher und gibt ihm Gelegenheit zur Abhilfe, es sei denn, dies ist wegen der Dringlichkeit nicht zumutbar; dann informiert er unverzüglich danach. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist. Daten werden durch eine Sperre nicht gelöscht.
§ 18 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus.
§ 19 Änderungen der Bedingungen und Preise
- Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder Rechtsprechung, eine Änderung der Leistungen von Dienstleistern oder eine Änderung der Kosten für die Erbringung von Aufmetra. Wesentliche Vertragspflichten und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung werden nicht zum Nachteil des Kunden geändert, ohne dass er zustimmt.
- Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit und hebt die Änderungen hervor. Der Kunde kann den Vertrag über die Nutzung des Firmenkontos bis zum Inkrafttreten ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für bereits beauftragte Aufträge gelten die bei ihrer Beauftragung maßgeblichen Bedingungen und Preise.
- Eine Änderung des Preises für ein bestehendes Monatsabo teilt der Anbieter nach Abs. 2 mit; sie gilt frühestens ab dem ersten Abrechnungsmonat nach ihrem Inkrafttreten. Der Kunde kann das Monatsabo bis zum Inkrafttreten zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen.
- Änderungen, die den Kunden ausschließlich begünstigen oder rein redaktionell sind, kann der Anbieter jederzeit vornehmen.
§ 20 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter darf auch am Sitz des Kunden klagen.
- Erklärungen in Textform (§ 126b BGB), etwa per E-Mail, genügen, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.